Antragsprozess für Projektvorhaben
Sie möchten eine finanzielle Förderung für Ihr Projekt beantragen?
Bitte beachten Sie, dass die Projektumsetzung frühestens 2026 stattfinden darf. Projektanfragen können unterjährig bis Ende 2025 eingereicht werden. In Folge wird über die Projektanfragen entschieden.
Einreichen können Sie Ihre Projektidee - unter Berücksichtigung der Förderkriterien Alpine Sicherheit bzw. Nachhaltiger Bergsport - per Mail an Dr. Lena Müller.
Sie möchten eine operative Unterstützung für Ihr Projekt beantragen?
Die Projektumsetzung ist jederzeit möglich. Projektanfragen können unterjährig (mindestens drei Monate vor Projektbeginn) eingereicht werden. In Folge wird über die Projektanfragen entschieden und bei positiver Beurteilung zum Antrag aufgefordert.
Gerne unterstützen wir Sie, z. B. durch die Bereitstellung von geeigneten Expert*innen der Stiftung für Ihre Veranstaltung.
Einreichen können Sie Ihre Projektidee - unter Berücksichtigung der Förderkriterien Alpine Sicherheit bzw. Nachhaltiger Bergsport - per Mail an Dr. Lena Müller.
Dr. Lena Müller |
Sie möchten eine finanzielle Unterstützung im Bereich der Kinder- und Jugendbildung beantragen?
Die Projektumsetzung ist jederzeit möglich. Projektanfragen können unterjährig (mindestens drei Monate vor Projektbeginn) eingereicht werden. In Folge wird über die Projektanfragen entschieden und bei positiver Beurteilung zum Antrag aufgefordert.
Einreichen können Sie Ihre Projektidee - unter Berücksichtigung der Förderkriterien des Fördertopfs Verantwortungsvoller Bergsport - per Mail an Sandra Pöttgen.
Bitte gehen Sie hierbei auf die geplanten Outdooraktivitäten sowie die Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Sandra Pöttgen |
Zum weiteren Ablauf: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Projektanfrage werden wir Sie zur Einreichung eines Förderantrags auffordern. Das entsprechende Formular (inkl. Kosten- und Finanzierungsplan) erhalten Sie von uns. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung sowie bei einer möglichen Überarbeitung des Förderantrags. Nach Einreichung der finalen Fassung des Förderantrags können Sie innerhalb von drei Monaten mit einer Entscheidung rechnen. Wir freuen uns auf Ihre Projektanfragen!
Hinweis: Gemäß unserer Satzung fördern wir Projekte und Einrichtungen, die sich mit den Themen Nachhaltiger Bergsport und Alpine Sicherheit auseinandersetzen. Da wir in einem eng definierten Rahmen fördernd aktiv sind, können wir leider nicht jede Projektanfrage als förderfähig einstufen. Bitte beachten Sie zudem, dass die Albrecht von Dewitz Stiftung eine noch junge und, mit Blick auf unser jährliches Fördervolumen, kleine Stiftung ist. Die Höhe unseres jährlichen Fördervolumens wird jedes Jahr neu festgelegt. Als unternehmensnahe Stiftung unterliegen auch wir den Konjunkturschwankungen. Daher kann es immer wieder vorkommen, dass wir Projekte nicht oder nur teilweise fördern können. Die Qualität einer Projektidee bzw. eines Projektantrages sind leider keine Garantie für eine Förderung. Für eine Entscheidung müssen intern immer verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Gerne versuchen wir, im Rahmen unserer Möglichkeiten, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Projekte umgesetzt werden können und drücken dadurch unsere Wertschätzung für die Arbeit unserer Projektpartner:innen in Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung aus.