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Stiftungszweck


Der Zweck unserer Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund von alpinen Unfällen die Voraussetzungen nach § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.

Unsere Förderung erstreckt sich, im Zusammenhang mit Bergsportaktvititäten, auf die Bereiche Umwelt, Natur, Ökologie und alpine Sicherheit.

Der Stiftungszweck wird u. a. verwirklicht durch:

  • Öffentlichkeitsarbeit und fortbildende Arbeit in den durch den Stiftungszweck bestimmten Bereichen sowie
  • Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den durch den Stiftungszweck bestimmten Bereichen
  • Unterstützung von Projektvorhaben, welche die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr im alpinen Raum betreffen

Förderung mildtätiger Zwecke

Gemäß unserer Satzung fördern wir neben gemeinnützigen auch mildtätige Zwecke. Dies bedeutet, dass wir Einzelpersonen, die aufgrund von alpinen Unfällen hilfsbedürftig sind, finanziell unterstützen. Bedingung für die Unterstützung von Personen im Rahmen des Stiftungszwecks ist die Voraussetzungen nach § 53 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AO.

Sie kennen jemanden, der in Folge eines alpinen Unfalls Unterstützung benötigt? Sie sind Angehörige*r oder selbst betroffen? Nehmen Sie gern formlos Kontakt zu uns auf. Wir behandeln jede Anfage vertraulich und erläutern Ihnen die Voraussetzungen für eine Unterstützung durch unsere Stiftung gern.


Was wir nicht fördern:

  • Projekte, die in der Vergangenheit stattgefunden haben
  • Organisationen, die nicht gemeinnützig sind
  • Projekte, die kommerziellen Charakter haben
  • Träger, die ihren Sitz im Ausland haben
  • Material- und Sachspenden, Sponsoring
  • Institutionelle Förderung (z. B. Schulen)